FAQ Pflichtteil

Praxisfragen "Pflichtteil"

Hier finden Sie viele Fragen zum Pflichtteil aus der Praxis und Antworten dazu von RA Markus Kühn.

Folgende Themen werden u.a. behandelt:


Verjährungsfristen und Geltendmachung des Pflichtteils

  • Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren.
  • Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entsteht und der Berechtigte davon Kenntnis erlangt.
  • Pflichtteilsberechtigte haben das Recht, ein Nachlassverzeichnis zu verlangen und die Wertermittlung der Nachlassgegenstände zu fordern.


Pflichtteilsergänzungsanspruch

  • Der Pflichtteilsergänzungsanspruch soll verhindern, dass der Pflichtteilsanspruch durch Schenkungen des Erblassers umgangen wird.
  • Es existiert eine Abschmelzungsregel für die Anrechnung von Schenkungen, die jedoch bei bestimmten Bedingungen, wie dem Vorbehalten eines Nießbrauchsrechts, nicht greift.

Anrechnung und Verzicht auf den Pflichtteil

  • Eine Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil ist möglich, muss aber zum Zeitpunkt der Schenkung festgelegt werden.
  • Der Pflichtteilsverzicht muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.
  • Ein erklärter Pflichtteilsverzicht hat Auswirkungen auf den späteren Erbanspruch.

Besonderheiten in verschiedenen Erbfällen

  • In mehreren Fällen werden spezifische Situationen wie die Überschreibung von Immobilien, Lebensversicherungen und die Verwendung von Berliner Testamenten erörtert.
  • Es wird aufgezeigt, wie Pflichtteilsansprüche in komplexen Familienkonstellationen und bei unterschiedlichen Vermögenswerten geltend gemacht werden können.
Hier finden Sie die Fragen und Antworten im Detail

Fazit und Hinweis:

Die Thematik des Pflichtteilsrechts im Erbrechts in Deutschland ist komplex und umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten. Die dargestellten Fälle zeigen die Vielfältigkeit der Probleme, die in diesem Bereich auftreten können, und unterstreichen die Wichtigkeit klarer und eindeutiger Regelungen bzw. kompetenter Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Ansprüche durch einen versierten Anwalt.


Rechtsanwalt Kühn steht Ihnen als erfahrener Erbrechtler gerne für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung.

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