Ihr Bevollmächtigter

Anwaltlicher Vorsorgebevollmächtigter

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht errichten wollen, Ihnen aber keine zur Übernahme der Bevollmächtigung geeignete oder bereite Person zur Verfügung steht, können Sie gerne auch mich dafür ansprechen. Wir vereinbaren dann vertraglich, welche konkreten Wünsche und Vorstellungen Sie bezüglich der eventuell erforderlichen Bevollmächtigung haben und wie die Bevollmächtigung auszuüben ist.

Alternativ stehe ich Ihnen auch als Kontroll- oder Unterstützungsbevollmächtigter zur Verfügung, um Ihren Hauptbevollmächtigten zu überwachen, aber auch um ihn zu unterstützen.

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