Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht

Wenn Sie aufgrund eines Unfalls, Krankheit oder Alters nicht mehr in der Lage sind, über Ihre persönlichen Angelegenheiten zu entscheiden, benötigen Sie einen rechtlichen Vertreter. Das ist nicht automatisch der Ehegatte oder nahe Verwandte. Eine gesetzliche Vertretung kennt das deutsche Recht nur bei Eltern für ihre minderjährigen Kinder. Haben Sie nicht „in guten Zeiten“ eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung verfasst, ist es Aufgabe des Betreuungsgerichts einen Betreuer für Sie einzusetzen. Es besteht somit die Gefahr, dass eine fremde Person über Ihre Lebensgestaltung entscheidet. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hingegen im Vorfeld einer Betreuungsbedürftigkeit alle erforderlichen Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln.

Schutz vor Missbrauch der Vollmacht


Eine Vollmacht wirkt im Außenverhältnis grundsätzlich solange, wie der Bevollmächtigte im Besitz der Originalvollmacht ist.

Wichtig ist daher auch, einem Missbrauch der Vollmacht vorzubeugen.


  • Der beste und naheliegendste Schutz ist, die Vorsorgevollmacht nur einer Person zu erteilen, der Sie absolut vertrauen. Im sogenannten Innenverhältnis können Sie mit dem Bevollmächtigten genaue Regelungen treffen, was Sie von ihm erwarten, was er darf und was nicht, ob er von bestimmten Pflichten (z.B. Rechnungslegung bis zu bestimmten Beträgen) befreit ist, ob er für seine Dienste eine Bezahlung erhält und vieles mehr. Handelt er gegen diesen Vertrag im Innenverhältnis, macht er sich schadensersatzpflichtig.


  • Haben Sie keine geeignete Person in Ihrem privaten Umfeld, der Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen könnten, stehe ich Ihnen gerne als anwaltlicher Vorsorgebevollmächtigter zur Verfügung.


  • Sie können auch neben dem Hauptbevollmächtigten einen Rechtsanwalt als zweiten Bevollmächtigten ernennen. Dessen Aufgabe kann es sein, den Hauptbevollmächtigten zu unterstützen und zu kontrollieren. Der Kontrollbevollmächtigte kann dann beispielsweise darauf achten, dass Sie nicht voreilig in ein günstiges Pflegeheim „abgeschoben“ werden oder Vermögen veruntreut wird. Er kann den Bevollmächtigten daneben aber auch beraten und unterstützen sowie ihn vor Streitigkeiten mit den zukünftigen Erben bewahren. Sprechen Sie mich auch hierzu gerne an.


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